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   BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R   

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BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R (https://dejure.org/2009,50643)
BSG, Entscheidung vom 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R (https://dejure.org/2009,50643)
BSG, Entscheidung vom 10. August 2009 - B 5 R 36/09 R (https://dejure.org/2009,50643)
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  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    Hierzu wäre unter - im Einzelnen nachvollziehbarer - Wiedergabe des entscheidungserheblichen Sachverhalts die Darstellung erforderlich gewesen, weshalb eine revisible Rechtsvorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl BSG Urteile vom 17.3.2003 - B 3 KR 12/02 R - Juris RdNr 14; vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 27.2.2008 - B 12 P 1/07 R - Juris RdNr 16).

    6 Wendet sich die Revision gegen die Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts, ist in der Begründung sorgfältig und nach Umfang und Zweck zweifelsfrei darzulegen, weshalb die Norm in der angefochtenen Entscheidung - bezogen auf den festgestellten Sachverhalt - nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl zusammenfassend: BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 - Juris RdNr 10 mit zahlreichen Nachweisen aus der höchstrichterlichen Recht- sprechung; BSG Beschluss vom 6.3.2006 - B 13 RJ 46/05 R - Juris RdNr 6 und 9).

    7 Diese Formerfordernisse sollen im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherstellen, dass der Revisionsführer bzw sein Prozessbevollmächtigter das angefochtene Urteil im Hinblick auf einen Erfolg des Rechtsmittels überprüft und hierzu die Rechtslage genau durchdacht hat (vgl BSG vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10; Senatsurteil vom 3.7.2002 - B 5 RJ 30/01 R - HVBG-Info 2002, 2641 = Juris RdNr 10 mwN), bevor er durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für die Revision übernimmt, und so gegebenenfalls von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 22/03 R - Juris RdNr 16 mwN).

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    Insbesondere bedarf es der Darlegung, in welchen Punkten und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung angegriffen wird (BSG Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 94/92 - DBlR Nr. 4086a zu § 117 AFG = Juris RdNr 15 mwN; BSGE 70, 186, 187f = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 S 17; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 5, 12, 22 und 28).

    10 Soll aber die Begründungspflicht des § 164 Abs. 2 Satz 1 SGG eine umfassende Vorbereitung des Revisionsverfahren gewährleisten (vgl ua BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12, 20, 25; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 9; BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12; BSGE 70, 186, 187ff = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4, jeweils mwN; BVerfG SozR 1500 § 164 Nr. 17), so ist die nachvollziehbare Darlegung unverzichtbar, aus welchen Gründen die Rechtsansicht des angegriffenen Urteils nicht geteilt wird.

  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    Dazu muss der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz eingehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 Seite 17 und Nr. 20 S 33f mwN; Senatsurteil vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 12 ff).

    10 Soll aber die Begründungspflicht des § 164 Abs. 2 Satz 1 SGG eine umfassende Vorbereitung des Revisionsverfahren gewährleisten (vgl ua BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12, 20, 25; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 9; BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12; BSGE 70, 186, 187ff = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4, jeweils mwN; BVerfG SozR 1500 § 164 Nr. 17), so ist die nachvollziehbare Darlegung unverzichtbar, aus welchen Gründen die Rechtsansicht des angegriffenen Urteils nicht geteilt wird.

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    9 Hierzu hätte der Kläger in Auseinandersetzung mit den Gründen des vorinstanzlichen Gerichts, die in der Revisionsbegründung insoweit wiederzugeben gewesen wären, vor allem auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9 zum missglückten Selbsthilfeversuch der - selbstständigen - Existenzgründung; aber auch: BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 18 und 20; BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 13) eingehen und deutlich machen müssen, welche Merkmale des "sozialadäquaten Verhaltens" diese Rechtsprechung herausgearbeitet hat und aus welchen Gründen im Einzelnen sie entgegen der Ansicht des SG erfüllt sein sollen.

    Eine besonders eingehende Überprüfung der Erfolgsaussicht wäre auch deshalb notwendig gewesen, weil sich das SG auf ein Berufungsurteil stützt und weitgehend übernimmt, das bereits vor der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9; BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 13) ergangen war und diese noch nicht hatte berücksichtigen können.

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    9 Hierzu hätte der Kläger in Auseinandersetzung mit den Gründen des vorinstanzlichen Gerichts, die in der Revisionsbegründung insoweit wiederzugeben gewesen wären, vor allem auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9 zum missglückten Selbsthilfeversuch der - selbstständigen - Existenzgründung; aber auch: BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 18 und 20; BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 13) eingehen und deutlich machen müssen, welche Merkmale des "sozialadäquaten Verhaltens" diese Rechtsprechung herausgearbeitet hat und aus welchen Gründen im Einzelnen sie entgegen der Ansicht des SG erfüllt sein sollen.

    Eine besonders eingehende Überprüfung der Erfolgsaussicht wäre auch deshalb notwendig gewesen, weil sich das SG auf ein Berufungsurteil stützt und weitgehend übernimmt, das bereits vor der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9; BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 13) ergangen war und diese noch nicht hatte berücksichtigen können.

  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 22/03 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sichtung und Durcharbeitung des

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    7 Diese Formerfordernisse sollen im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherstellen, dass der Revisionsführer bzw sein Prozessbevollmächtigter das angefochtene Urteil im Hinblick auf einen Erfolg des Rechtsmittels überprüft und hierzu die Rechtslage genau durchdacht hat (vgl BSG vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10; Senatsurteil vom 3.7.2002 - B 5 RJ 30/01 R - HVBG-Info 2002, 2641 = Juris RdNr 10 mwN), bevor er durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für die Revision übernimmt, und so gegebenenfalls von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 22/03 R - Juris RdNr 16 mwN).
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 52/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge formellen und

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    Dazu muss der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz eingehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 Seite 17 und Nr. 20 S 33f mwN; Senatsurteil vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 12 ff).
  • BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 30/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Auseinandersetzung mit

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    7 Diese Formerfordernisse sollen im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherstellen, dass der Revisionsführer bzw sein Prozessbevollmächtigter das angefochtene Urteil im Hinblick auf einen Erfolg des Rechtsmittels überprüft und hierzu die Rechtslage genau durchdacht hat (vgl BSG vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10; Senatsurteil vom 3.7.2002 - B 5 RJ 30/01 R - HVBG-Info 2002, 2641 = Juris RdNr 10 mwN), bevor er durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für die Revision übernimmt, und so gegebenenfalls von der Durchführung aussichtsloser Revisionen absieht (BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 22/03 R - Juris RdNr 16 mwN).
  • BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    "Auseinandersetzung" bedeutet, auf den Gedankengang des Vordergerichts einzugehen (BSG Urteil vom 30.1.2001 - B 2 U 42/00 R - Juris RdNr 10 und BSG SozR 1500 § 164 Nr. 20).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

    Auszug aus BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
    Insbesondere bedarf es der Darlegung, in welchen Punkten und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung angegriffen wird (BSG Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 94/92 - DBlR Nr. 4086a zu § 117 AFG = Juris RdNr 15 mwN; BSGE 70, 186, 187f = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 S 17; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 5, 12, 22 und 28).
  • BSG, 13.12.1976 - 12 RK 46/76

    Revision - Begründung - Bloße Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 14/96

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

  • BSG, 17.03.2003 - B 3 KR 12/02 R

    Begründung der Michtzulassungsbewschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • SG Köln, 26.01.2009 - S 28 (26) R 60/07
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 16/06 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Bezugnahme auf anderen

  • BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R

    Berücksichtigung einer wegen Urlaubs bedingten mehr als sechswöchigen

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 P 1/07 R

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

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